Widerspruch gegen Veröffentlichung

Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden in Luftbildern/Fotos

Als Eigentümer haben Sie das Recht einer Veröffentlichung Ihres Gebäudes in den Luftbildern / Fotos der Stadt Trier zu widersprechen.

Ihren Widerspruch können Sie uns formlos (schriftlich oder per E-Mail) zusenden unter Angabe von

  • Name,
  • Wohnanschrift,
  • und Adresse des betroffenen Gebäudes.

Nach einer Überprüfung ihrer Daten wird dann Ihr Gebäude unkenntlich gemacht.

Recht am eigenen Bild bei Personenabbildungen

Nach § 22 Absatz 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) dürfen Bildnisse "nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Wenn, trotz sorgfältiger Kontrolle ein Bild veröffentlicht wurde, das gegen diesen Grundsatz verstößt oder wenn Sie die Unkenntlichmachung ihrer Person auf einem veröffentlichten Foto wünschen, können Sie dies der Stadt Trier schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Nach einer Überprüfung ihrer Daten wird Ihre Person unkenntlich gemacht.

Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Baulandflächen im Baulandkataster

Eine Widerspruchserklärung gegen die Veröffentlichung von Baulandflächen nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Baulandkataster der Stadt Trier finden Sie hier
» Link

Richten Sie Ihren Widerspruch bitte an folgende Adresse:

  • Stadtverwaltung Trier
  • Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
  • Gerty-Spies-Straße 2
  • 54290 Trier
  • EMail: bodenmanagement-geoinfo@trier.de


Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Gerty-Spies-Straße 2, 54290 Trier, 2024 www.trier.de